Gewerkschaft für grundlegende Reformen unfähig < Home -polit.Links - Oswald Metzger - Arnulf Baring

Gewerkschaft für grundlegende Reformen unfähig
Kanzleramt: Jetzt wird es unangenehm
Die Frage nach dem Streikverbot



Zitat: '' Ihr werdet die Schwachen nicht stärken, indem ihr die Starken schwächt. Ihr werdet denen, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, nicht helfen, indem ihr die ruiniert, die ihn bezahlen. Ihr werdet keine Brüderlichkeit schaffen, indem ihr Klassenhass schürt. Ihr werdet den Armen nicht helfen, indem ihr die Reichen ausmerzt. Ihr werdet mit Sicherheit in Schwierigkeiten kommen, wenn ihr mehr ausgebt, als ihr verdient. Ihr werdet kein Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten und keinen Enthusiasmus wecken, wenn ihr dem einzelnen seine Initiative und seine Freiheit nehmt. Ihr könnt Menschen nie auf Dauer helfen, wenn ihr für sie tut, was sie selber für sich tun können.'' Abraham Lincoln, 1865
04. März 2003 Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will nach dem gescheiterten Gespräch mit Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern nach Angaben des Kanzleramts nun auch '' unangenehme Reformen '' in Angriff nehmen. '' Das hat er selbst häufig genug angekündigt '', sagte Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier am Dienstag im ZDF auf die Frage, ob sich Schröder nach dem Scheitern nun auch mit unangenehmen Reformschritten aus der Deckung heraus traue. Dabei wollte sich Steinmeier nicht dazu äußern, wie dies im Einzelnen aussehen wird und für wen die Reformen unangenehm sein könnten. Es müsse aber '' im Grunde das fortgedacht werden '', was die Regierung auf den Weg gebracht habe. Beispiele hierfür seien die Hartz-Arbeitsmarktreform und die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, etwa durch die Reform der sozialen Sicherungssysteme, sagte der Kanzleramtschef.
Es geht ans Eingemachte. Der Schwerpunkt des Treffens am Montagabend habe sich vornehmlich um Konjunktur- und Investitionsprogramme gedreht, sagte Steinmeier. '' Das bedeutet eben auch, dass man an das wirklich Eingemachte in dieser Konstellation offensichtlich nicht herankommt.
Wir stehen aber unter Zeitdruck. Und deshalb hat der Kanzler gesagt, er werde am 14. (März) die Linie vorgeben. ''
Das Spitzengespräch über eine gemeinsame Linie für grundlegende Reformen war am Montagabend gescheitert. Schröder hatte danach erklärt, er werde nun ohne Abstimmung mit den unterschiedlichen Interessengruppen handeln und dies am 14. März bekannt machen.
'' Wir wissen im Grunde alles, was zu tun ist in diesem Land. Es muss getan werden. Und wir warten jetzt auf den Bundeskanzler. Geredet ist genug, und jetzt gehört gehandelt. Der Bundeskanzler hat es in der Hand '', sagte BDI-Präsident Michael Rogowski am Dienstag im ZDF. Er erwarte von Schröder ein Gesamtkonzept, in dem Reformen zu Steuern, zum Arbeitsmarkt und der Sozialversicherungssysteme enthalten seien.

DGB warnt Schröder


Rogowski sagte weiter, es habe sich gezeigt, dass die Grundvorstellungen darüber, wie Deutschland voranzubringen sei, zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden '' meilenweit '' auseinander lägen, Die Gewerkschaften wollten '' noch mehr Staat '' und Riesen-Schuldenpakete. Die Arbeitgeber hätten sich indes für eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes und eine Reform der Sozialsysteme ausgesprochen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen hat Schröder vor Einschnitten im Sozialsystem gewarnt. '' Es gab mal eine Zeit, da wurde immer geredet davon, der Bundeskanzler müsse eine '' Blut -, Schweiß - und Tränen - Rede '' halten.
'' Ich kann ihm nur raten, das nicht zu tun, sondern dieses Land insgesamt auf einen Kurs von aktiver Wirtschafts- und Finanzpolitik zu bringen '', sagte der DGB - Vorsitzende Michael Sommer am Dienstag im ZDF. '' Das können wir nicht machen. ''
Sommer machte im ZDF die Wirtschaftsverbände für das Scheitern des Spitzengesprächs verantwortlich. '' Wir (die Gewerkschaft) haben Vorschläge unterbreitet von Konjunkturprogramm, von Investitionsprogramm, von Ausbildungsplatzgarantie bis hin zu Strukturreformen im Gesundheitswesen. Nur alles das wurde nicht diskutiert.'' Die Arbeitgeber hätten aber auf ihren alten Forderungen beharrt. '' Die wollen letztlich die Krise für Sozialabbau nutzen und das ist ein Punkt, den können wir nicht machen. '' Zudem erklärte der DBG-Vorsitzende, die Beteiligten würden auch weiterhin miteinander sprechen. Schröder habe erklärt, auch weiterhin bilaterale Gespräche mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden zu führen. Auch der DGB werde weiter mit beiden Seiten sprechen. Hundt: Wir brauchen ''den großen Wurf. ''
Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt hat nach dem Treffen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) drastische Reformschritte gefordert. '' Wir benötigen (...) einen großen Wurf, der wirklich zu einem verstärkten Wachstum führt '', sagte Hundt am Dienstag im Deutschlandfunk. Dies müsse Reformen in der Steuer- Sozial- und Tarifpolitik betreffen, wobei jegliche Steuererhöhungen vermieden werden müssten. Zudem müsse es zur Senkung der Lohnzusatzkosten kommen. '' Und dann gehören auch verlässliche Entscheidungen zur Lohnentwicklung in den nächsten Jahren mit in dieses Paket.'' Andernfalls sei zu befürchten, dass es erneut ein Null-Wachstum, einer Erhöhung der Arbeitslosenzahl und weiterer tausender Firmenpleiten kommen werde. '' Aus dieser Misere heraus hilft kein Klein-Klein.'' Für das Scheitern der Gespräche machte Hundt die Gewerkschaften verantwortlich. Diese hätten ihre Blockadehaltung in wesentlichen Punkten nicht verändert.
Philipp: Schröder war's!
Handwerkspräsident Dieter Philipp hingegen hat Bundeskanzler Schröder für das Scheitern der Bemühungen um ein neues Bündnis für Arbeit verantwortlich gemacht. '' Zu einer so konstruktiven Vorgehensweise ist es gar nicht gekommen, weil im Grunde der Kanzler von vorn herein darauf gedrängt hat, zu entscheiden, ob nun dieser Termin erfolgreich ist oder nicht '', sagte Philipp am Dienstag im InfoRadio Berlin- Brandenburg. Wenn man aber nicht darüber spreche, wie Deutschland aus der Rezession und der hohen Arbeitslosigkeit herauskomme, könne man nicht über Erfolge urteilen. Es sei richtig, dass im Vorfeld des Spitzengesprächs beide Seiten schon ihre Positionen in der Frage von möglichen Reformen aufgebaut hätten. Das aber sei völlig normal, denn schließlich sollte dann über diese Positionen gesprochen werden. Ziel des Spitzentreffens sei ein offener Meinungsaustausch gewesen, um auszuloten, wo man gemeinsame Wege gehen könne. Zu einem so konstruktiv Dialog sei es aber nicht gekommen.
teilweise aus FAZ - Artikel vom 4.3.02

Gewerkschaftsparolen

1. Mai - Der Tag der Parolen
01. Mai 2003 Der 1. Mai ist der Tag der Gewerkschaften. An diesem Tag gehören die Plätze und großen Straßen der Städte ihnen und ihren Funktionären, die markige Ansprachen halten und in diesem Jahr einen neuen Feind attackieren:
die Bundesregierung unter Gerhard Schröder.Dessen „Agenda 2010“ genanntes Reformprogramm ist das rote Tuch, das die Gewerkschaftsbosse von Bsirske bis Zwickel auf die Hörner nehmen. FAZ.NET präsentiert eine Zusammenfassung der Parolen, die die Gewerkschaftler am 1. Mai 2003 von sich gegeben haben.
Was bewirken die geplanten Reformen der Bundesregierung?„schröpfen Arbeitnehmer und verstärken die soziale Schieflage“ (Jürgen Peters, Vizechef IG Metall)
„Der Kanzler fährt unseren Sozialstaat wie ein vollbesetztes Auto mit Höchstgeschwindigkeit an die Wand“ (Klaus Wiesehügel, Chef IG Bau)
„Den schlechter Bezahlten und Arbeitslosen wird genommen, während den Reichen wieder einmal gegeben wird“ (Klaus Wiesehügel, Chef IG Bau)
„blanken Sozialabbau“ (Frank Bsirske, Chef Verdi)
„murksen den Sozialstaat in seinem Kern ab“ (Werner Neugebauer, Chef IG Metall Bayern)
''bereiten den Weg in eine „unsoziale Minijob- Republik“ (Michael Sommer, Chef DGB)
Wie finden das die Gewerkschaften?
„zynisch und ein übler Verstoß gegen die Menschenwürde“ (Klaus Wiesehügel, Chef IG Bau)
„erbärmlich und menschenverachtend“ (Werner Neugebauer, Chef IG Metall Bayern)
„blanker Zynismus“ (Klaus Zwickel, Chef IG Metall)
''eine Fortsetzung der früheren Kohl-Regierung unter anderer Flagge“ (Andreas Steppuhn, Bundesvorstand IG Bau)
ein „beispielloser Angriff auf den Sozialstaat“ (Volker Kulle, Chef DGB Frankfurt (Oder))
Was fordern die Gewerkschaften statt dessen?
Eine „neue Weichenstellung“ in der Wirtschafts- und Sozialpolitik (Klaus Zwickel, Chef IG Metall)
„ein Investitionsprogramm von 20 Milliarden Euro“ (Frank Bsirske, Chef Verdi)
„eine Investitionsoffensive und mehr öffentliche und private Investitionen, um die lahmende Binnenkonjunktur in Gang zu bringen“ (Klaus Zwickel, Chef IG Metall)
Ein Ende der „Reformitis“ (Frank Teichmüller, Bezirksleiter IG Metall Küste)
„Wir müssen das Geld von denen holen, die es haben.“ (Michael Sommer, Chef DGB)
„es mit der Neuverschuldung nicht so genau nehmen und mehr Kredite aufnehmen“ (Frank Bsirske, Chef Verdi)
Wie wollen die Gewerkschaften ihr Ziel erreichen?
„Widerstand gegen den jetzt eingeschlagenen Weg“ leisten (Klaus Wiesehügel, Chef IG Bau)
„eine Gegenbewegung ins Leben rufen, um sich gegen Angriffe auf die Gewerkschaften und neoliberale Propaganda zu wehren“ (Jürgen Peters, Vizechef IG Metall)
„Wir wollen und wir werden Korrekturen am Reformpaket durchsetzen“ (Hubertus Schmoldt, Chef IG Bergbau, Chemie, Energie)
„so viel Druck wie möglich machen“ (Klaus Zwickel, Chef IG Metall)
„Schreibt persönliche Briefe an die Parteien, örtlichen Abgeordneten und Minister!“ (Klaus Wiesehügel, Chef IG Bau).
@jöt

Enttäuschung über Deutschlands Abstieg



Schämt euch, ihr lieben politiker - Wisst ihr eigentlich noch was ihr da macht?
Aus dem FAZ-Forum:

Wisst ihr eigentlich noch was ihr da macht? [12]
frank liebig, 14.11.2003, 10:19 Uhr

Wisst ihr eigentlich noch was ihr da macht, ihr lieben politiker? Ich habe eigentlich keine grosse ahnung von politik. Aber ich kann hören und sehen, deswegen spreche ich in meinen eigenen worten. Wahrscheinlich werden auch unsere studierten hier schmunzeln.
Wo soll man da anfangen?
Man könnte mal bei der wiedervereinigung anfangen. Wusste denn irgendeiner von euch, was überhaupt auf die menschen beider seiten zukommen würde? Hat das irgendeiner, der klugen köpfe durchgerechnet?
Warum hat denn keiner mal die damaligen verantwortlichen in ihrer grenzenlosen euphorie beiseite genommen, bzw. aufgehalten und gefragt: ‘‘hör mal mein junge, weisst du eigentlich was du da machst?‘‘
seitdem hat sich stetig für beide seiten die situation verschlechtert. Wobei, meiner meinung nach, immernoch der osten und der westen mit einer imaginären mauer in den köpfen stecken. Die eine seite immer jammernd und hilfsbedürftig und die andere seite arrogant und dekadent.

Es sind da auch jede menge anderer fragen:
Wozu noch solidaritätsbeitrag? Wozu die ökosteuer? Warum bekomme ich später weniger rente raus, wobei ich bei zeiten deutlich mehr einbezahlt habe? Ist das nicht betrug, bzw. diebstahl?

Re: Wisst ihr eigentlich noch was ihr da macht? [11] frank liebig, 14.11.2003, 10:21 Uhr

Es werden so viele steuergelder rausgeschmissen. Umzüge, prestige autos werden vorgefahren, flüge werden bezahlt, politiker geben sich selbst lohnerhöhungen, etc. die liste ist lang.
Ganz einfaches beispiel: wenn ich im haushalt kein geld mehr habe, dann muss ich zwangsweise meine ausgaben einschränken. Soviel weitsicht ist jedem menschen gegeben. Wenn ich beruflich irgendwo hin muss, werde ich das aus meiner eigenen tasche zahlen müssen. Sicher, ich bekomme ja einen gewissen teil vom staat zurück, aber selbst das wollen sie einem nehmen.
Warum so viele steuersparten erfinden, wenn wir alles in einen gaaaanz grossen topf einzahlen könnten? Dann wäre es überschaubarer und jeder politiker kann sich daran bedienen. Es werden ja sowieso einnahmen zweckentfremdet, d.h. das geld was eingezahlt wurde, wird niemals dafür verwendet, wozu es eigentlich gedacht war.
Wo ist denn der sozial staat hin? Wo wollt ihr denn noch geld von uns abzwacken? Obwohl, dafür sind ja die grünen prädistiniert. Immerzu bedacht neue hirnrissige ideen zu verwirklichen. Siehe dosenpfand, wo kurz danach einige dosenhersteller kurzarbeiten mussten. Super plan!!!!!! Und? Es werden doch weiter dosen achtlos weggeworfen.
Warum werden die atom meiler alle nach und nach abgeschaltet, ihr lieben grünen? Ihr wisst doch, windenergie allein, deckt den energiebedarf der haushalte überhaupt nicht. Reissende flüsse, für wasserkraft, haben wir nicht allzu viele. Tja, die sonne ist bei uns auch sehr spärlich. Kohle rentiert sich nicht, ist ja auch nicht in eurem sinne (ressourcen, saubere energie und wegen der umwelt generell). Da gibt es ja noch die pedale, ach ja ein schöner nebeneffekt: dank euch werden ja wieder arbeitsplätze abgebaut.

Re^3: Wisst ihr eigentlich noch was ihr da macht? [9]
frank liebig, 14.11.2003, 10:23 Uhr

Ach ja der euro.
Ich kann mich erinnern das england und jüngst auch schweden, ihre bürger gefragt hat:
wollt ihr den euro und dürfen wir ihn auch einführen? Die antwort war klar und deutlich. Warum sollten sie auch? Die währungen sind recht stabil, der wirtschaft geht es gut und die arbeitslosen zahlen sind auch im grünen bereich. So was nennt man respekt vor ihren bürgern. Und hier? Hm! Warum wurden wir nicht gefragt? Wo ist denn hier die, von den politikern gerne hochgehaltene, demokratie? Das einzige was wir hier wählen dürfen, sind sie selbst.
Deutschland ist auch das einzige land, dass verpasst hat, die nötigen gesetze auszusprechen, welches sichert das der gross- und einzelhandel auch wirklich eins zu eins, von d- mark in euro umrechnet!!!!!!!!!!
Warum brauchen wir denn so sehr den euro? es war doch ok mit der deutschen mark. Das einzige was er gebracht hat ist: die produkte wurden im ausland teurer und somit wurden die absätze gesenkt. Da habt ihr euch ein ei ins nest gelegt. warum muss deutschland überall mitmischen und gelder ins ausland schiessen und bei den eigenen bürgern geschröpft wird? Aus prestige und selbstdarstellung? Ich denke mal eher selbstüberschätzung. Und da wurden die verantwortlichen wieder nicht gefragt:‘‘was machst du und was unterschreibst du denn da?‘‘ in dieser situation sehe ich sowieso für deutschland und dem euro keine zukunft.
Ich weiss nur eins: wenn ein otto-normal-verbraucher auch nur einen bruchteil dieser marotten durchgezogen hätte, als da wären: unterschlagungen, zurückhalten von informationen, lügen, vertragsbrüche, betrug, etc., wäre er längst schon hinter gittern. Bei vergehen, wie z.b. mit dem finanzamt, wird man verfolgt und bis aufs hemd ausgezogen. Aber ein politiker hat da einen ganz anderen status. Es sind schon so viele öffentliche skandale von politikern bekannt, die an kriminalistische vergehen grenzen, aber immer wieder ungeschoren davon kommen. Wenn überhaupt, ein kleiner geldbetrag als strafe, was sie ja sowieso aus den ärmeln schütteln können, (und auch noch von unseren steuergeldern bezahlt sind), und alles ist wieder o.k. keine strafrechtliche verfolgung. Wer kontrolliert eigentlich unsere politiker?
Warum lassen wir uns das alles gefallen?
Wo wir doch, abgesichert mit rechtschutz, die weltmeister in verklagen und anzeigen sind? In einem land, wo auf rechts vor links im verkehr regelrecht bestanden wird, jeden ankläffen, der jägerzaun vom nachbar ist um zwei cm zu hoch, wenn wir uns in unserem recht verletzt fühlen?
Wie sagte doch oliver kahn?: WIR BRAUCHEN EIER!!!!!!
Wenn mein arbeitgeber (mein geldgeber), mit mir unzufrieden ist, feuert er mich oder er bezahlt mich nach leistung. Das schlimmste ist: das ich weiss, dass auch mit meinem geld, wie mit millionen anderen menschen hier, alles finanziert wird und ich kann nichts dagegen machen.
Wir sind nicht mehr das land mit seinem porsche und mercedes, made in germany. Aber das steckt noch in vielen drin. Kommt runter von eurem hohen arroganten ross. Hier unten gibt es viel zu tun. Wenn bei uns in zukunft nichts mehr zu holen gibt, wen wollt ihr dann schröpfen?
Das soll mein geliebtes deutschland sein? Tut das, wofür ihr bezahlt wird. HANDELT ENDLICH, es reicht uns.
Schämt euch, ihr lieben politiker.

------------------------------------------------------------

FAZ-Forum Elisabeth Hauss, 06.03.2003, 23:03 Uhr
Hallo Herr Schuelke,
die Bestaetigung (zur Veröffentlichung) duerfte inzwischen bei Ihnen eingegangen sein.
Ich bin nicht nur frustriert und wuetend, sondern stinksauer. Ganz einfach aus dem Grund, weil Deutschland zwei Kriege verloren hat und trotzdem haben die vorherigen Generationen zweimal aus dem buchstäblichen Nichts dieses Land wieder aufgebaut.Wir haben es trotz all den Verlusten mit viel Schweiss und Blut an die Weltspitze geschafft,in jeglicher Hinsicht.Und nun seh ich mich in Deutschland um und frage mich, wo der Wohlstand geblieben ist.
Ich sage nicht, dass wir ein armes Land sind, doch wir sind eindeutig auf dem absteigenden Ast und das ist es, was mich enttäuscht,denn wenn man in den vergangenen Jahren etwas besser mit den finanziellen Mitteln hausgehalten haette,anstatt alles grosszuegig zu verprassen,dann wären wir heute nicht bankrott.
Im internationalen Vergleich geht es uns sicherlich noch gut,aber wir stecken in einer Spirale aus zu hohen Lohnnebenkosten,zuwenig Flexibilität,zu hohen Sozialabgaben,zu wenig Reformfreudigkeit und den falschen Politikern,die ihren Hintern nicht in Bewegung setzen aus Angst,nicht wiedergewählt zu werden.Das macht nicht nur intern einen schlechten Eindruck, sondern auch nach außen hin.
Nach der Kanzlerrede am 14.3.03 kein Ruck durch Deutschland
aus FAZ- Forum:
Diese Politik zementiert den '' Dauerkranken '' von EU [0]
marco Polo, 14.03.2003, 17:55 Uhr.
Statt ernsthaft diesmal den Befreiungsschlag zu führen, von denen manche sprachen,sind die Auswirkungen dieser Rede eine Tragödie für Deutschland der dringend benötigte Kurswechsel in Richtung:
Finanzierbarkeit der Soziallasten, Reduzierung von Lohnnebenkosten, Verschlankung von Staat, Senkung der Staatsquote, Aufhebung der Flächentarifverträge, Betriebsverfassungsgesetz, Streikrestriktionen in wichtigen Bereichen, Reduzierung der Bundesländer usw. blieb aus
Die linke Lobby hat gesiegt, es bleibt genauso wie mit den vor Wahlen angekündigten Harz-Spektakel nichts dreht sich. Stattdessen gefällt er sich auf internationalen Parket, wo Porzellan zerbrochen wird und die deutsche Exportwirtschaft Einbußen erleiden wird. Gute Nacht Deutschland


aus FAZ-Forum:

Mehr Eigenverantwortung - ein Weg aus der Krise unseres Landes?

[0]von Joerg Schuelke, 28.04.2003, 14:31 Uhr
Mehr Eigenverantwortung? Nach meiner Meinung ein klares Ja. Und eine Alternative dazu gibt es nicht.
Also, wenn dies der Weg ist, unser Land vor der sich klar abzeichnenden Katastrophe zu bewahren, warum tun wir Deutsche uns dabei so schwer? Es gibt sicherlich viele Gründe, die wohl zum einen aus unserem Nationalcharakter, zum anderen aber auch aus der Art und Weise resultieren, wie in diesem Land Politik definiert und von wem betrieben wird. Unser Staat traut uns Bürgern nichts zu und raubt uns die wirtschaftliche Basis für konsequente Eigenverantwortung. Er macht dies sicherlich nicht ganz ohne Hintergedanken, wenn er Fähigkeiten zur Eigenverantwortung durch ein System von Überversorgung, Gängelung, Beseitigung von Subsidiarität, Bewahrung von Intransparenz, Umverteilung und Abhängigmachung regelrecht wegmanipuliert. Wohl auch aus der Sorge heraus, dass ein Land mit eigenverantwortlichen, freiheitlich denkenden Bürgern nicht so leicht zu regieren ist wie ein Land von Abhängigen.
Aber es gibt auch andere Gründe: Eigenverantwortung und Liberalität hängen unmittelbar zusammen mit Fragen der Bildung, des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls der Bürger. Und hier steht es (im Gegensatz zu anderen Industriestaaten, bei uns in der Tat nicht zum Besten. Auch die Tatsache, dass lediglich 5% der Deutschen (95% sind demnach fremdgesteuert und/oder für andere Ziele manipulierbar!) eine klare Zievorstellung von ihrem eigenen Leben oder gar eine Vision haben, ist für die Situation verantwortlich, dass Eigenverantwortung bei uns nicht (mehr) funktioniert.
Der Weg zu mehr Eigenverantwortung geht demnach nicht nur über Gesetze und die Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen, um diese überhaupt realisieren zu können, sondern auch und vor allen Dingen über ein grundsätzliches Umdenken in unseren Köpfen.
Das ist, zugegebenermaßen, ein langer Weg, und Unterstützung von unseren Politikern bekommen wir dabei mit Sicherheit nicht. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schülke
www.projekt-neue-wege.de

Ein offener Brief an die Wirtschaft

von Joerg Schuelke, 18.04.2003, 19:38 Uhr
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Von Gewerkschaften und Parteien hören wir immer wieder die mehr oder weniger unnötige und oft unqualifiziert vorgetragene Forderung, Arbeitsplätze zu schaffen. Dieser Aufforderung bedarf es in einer freien Marktwirtschaft nicht, das erledigt die Wirtschaft schon selbst, wenn die politischen Rahmenbedingungen, vor allen Dingen aber der Markt und die eigenen Ziele und Strategien dies ökonomisch sinnvoll erscheinen lassen.
Obwohl sich die Wirtschaft auch sehr viel eigenes Verschulden an der derzeitigen schlechten Lage unseres Landes zuschreiben lassen muss, möchte ich auf einen anderen Aspekt hinweisen, der nicht oder kaum in der öffentlichen Diskussion steht.
Die in den vergangenen 20 bis 30 Jahren mehr oder weniger deutlich erkennbare Strategie der Politik, den Bürger immer mehr zu entmündigen und zu gängeln, ihn durch das systematische „Wegzüchten von wichtigen Fähigkeiten“ von der Obrigkeit abhängig zu machen, ihn von der Eigenverantwortung zu Gunsten einer Vollkosko-Mentalität zu entlasten, ihn zu ermuntern, möglichst alle Probleme nach oben zu delegieren oder zu sozialisieren, ihn mit Unwahrheit und weißer Salbe zu beruhigen, Anspruchsdenken zu fördern, das Denken in Problemen statt in Lösungen zu kultivieren, ihn nicht zur Entwicklung eigener Ziele aufzufordern, die Bildung von Selbstbewußtsein und Kritikfähigkeit nicht zu fördern, das Schlechte von Leistung und Erfolg hervorzuheben, die Angst vor der Technik zu fördern. All das, in den Schulen und Universitäten nicht wirkungsvoll verhindert, eher unterstützt, wirkt wie ein gefährliches Nerven-Gas, das durch die Ritzen von Haustüren und Fenstern in die Familien und klammheimlich an den Eingangspforten vorbei in die Betriebe eindringt, das nicht riecht und vor dem wir uns offenbar nicht schützen können. Wenn wir nicht aufpassen, dann gewinnen Politiker und Parteien in unserem Lande nicht nur die Lufthoheit über den Kinderbetten, sondern auch in den Unternehmen.
Es wundert mich schon, dass die Wirtschaft diese Entwicklungen kaum erkennt und thematisiert, geschweige denn konstruktive Gegenmaßnahmen entwickelt. Man könnte sich doch vorstellen, dass die Wirtschaft, durchaus auch zu ihrem eigenen Nutzen, aber auch im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Verantwortung, den Spieß umdreht, und ihre Mitarbeiter zu quasi „Botschaftern“ für mehr Demokratie, Freiheit, Eigenverant-wortung, Engagement und Liberalität auch nach außen hin macht. Dass sie ihre Mitarbeiter dazu motiviert, ihre in den Betrieben gelernten und eingesetzten Fähigkeiten auch in der Gesellschaft einzusetzen, um das politische Klima zu verändern und Verkrustungen und Ideologien aufzubrechen. Ist es denn richtig, die gesellschafts- politische, die politikbildende Funktion der Wirtschaft nur den Gewerkschaften, einerseits und den Verbänden, andererseits, zu überlassen?
Die Wirtschaft lässt oder muss es sich gefallen lassen, dass über die Gewerkschaften und Betriebsräte auch politische Konzepte und Denkweisen weit weg von Eigenverantwortung wie trojanische Pferde in ihre Betriebe importiert werden. Ich denke, dass es sich lohnen würde, in den Unternehmen nicht nur fachliche Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen, sondern auch alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die Mitarbeiter auch für unsere Gesellschaft engagierte, verantwortungsbewußte, freiheitliche und selbstbewußte Staatsbürger werden, um das so dringend notwendige Umdenken in unseren Köpfen und das Hinterfragen von sogenannten Selbstverständlichkeiten zu unterstützen.
Ich wage mal die Behauptung, dass wir dann nicht nur eine andere, bessere Regierung, sondern auch wesentlich leistungsfähigere politische Strukturen, mehr Demokratie, bessere und nachhaltigere Politikkonzepte und weniger Staatsschulden hätten. Unser Land wäre niemals in diese Dauerkrise hineingeraten, und unsere Wirtschaft, unsere Unternehmen wären um 20-30% leistungsfähiger und profitabler.
Verhält sich die Wirtschaft längerfristig verantwortungsvoll, wenn sie sich im Hinblick auf die von den Gewerkschaften immer stärker beeinflusste Wirtschafts- und Gesellschafts- Politik als politisch neutral definiert? Ich glaube nicht , und deswegen appelliere ich an Sie, sich mit dieser Thematik ernsthaft zu beschäftigen, Flagge zu zeigen und ihre bedeutenden Möglichkeiten zur Gestaltung einer besseren Zukunft für unser Land aktiv zu nutzen!
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schülke

Siehe auch www.projektneuewege.de kompletten(PDF-Format): Artikel
'' Offener Brief an alle Bundestagsabgeordneten '' unseres Mitinitiators Jörg Schülke: '' Steuerpläne der Regierung aus dem Koalitionsvertrag ''


Politiker links liegen lassen

Re: Empfehlungen der Rürup Kommission [2]
Ekkehard Augustin, 28.04.2003, 11:36 Uhr
Ganz grundsätzlich kann nur immer wieder eindringlich darauf hingewiesen werden, daß es angesichts jahrzehntelanger Erfahrungen mit Politikern, die das Leben im wesentlichen eben nur als Politker kennen und es selten oder nie aus der Sicht der von der Politik betroffenen Menschen erlebt haben... - daß es angesichts dieser Erfahrungen nur wirklich weiterhilft, wenn man sie unbeachtet '' links '' liegen läßt und die Dinge in die eigene Hand nimmt.
Nur deshalb nämlich, weil das jahrzehntelang nicht geschehen ist, sind die Dinge in der Hand der politik und werden dort auf eine Weise gehandhabt, die die betroffenen alles andere als zufriedenstellt. Über Jahrzehtne hinweg sind große teile der Bevölkerung daran gewöhnt worden.
Selbstverständlich muß man aufmerksam im Auge behalten, was die Politker tun und selbstverständlich muß man darauf reagieren - mein obiges Wort vom '' links liegenlassen '' soll heißen, daß die Politker gedrängt, gegängelt und gezwungen werden müssen, die Rente, die Alterssicherung und - versorgung mindestnes soweit zu liberalisieren, daß die Betroffenen sich selbst darum kümmern können, es besser zu regeln als die Politiker - und sich um deren Ideen gar nicht mehr zu kümmern brauchen.
'' gezwungen und gegängelt '' - richten Sie Ihre berechtigte Wut darauf, den Politikern die Dinge aus der Hand zu nehmen, sie ihnen zu entreißen, denn Sie sind weitaus kompetenter als Schröder, Schmidt, Müntefering, Clement und Co., wenn es um Ihr Einkommen, Ihre Rente und andere persönliche Angelegenheiten geht. Sie sind es insbesondere, wenn Sie Helfer, Unterstützer und fachliche Aufklärer finden oder haben, die Ihnen Kenntnisse vermitteln, die Sie selbst eventuell nicht haben. Dann sind Sie es mit ihnen zusammen.
Die Kompetenz der Bürger, Beitragszahler und Wähler ist weitaus höher als die der Politiker - man muß sich dessen nur bewußt werden und sie selbstbewußt und trotzig nutzen. Bürgergesellschaft hat Ralf Dahrendorf das einmal genannt. Auch Zivilgesellschaft ist ein Begriff, der das enthält.

Dipl.-Volkswirt (bdvb) Augustin


Streikverbot
Wie kann die Macht der Gewerkschaft eingeschränkt werden?


Wolfgang Höfft zeigt die juristischen auf dem Grundgesetz basierenden Möglichkeiten eines Verbots der Gewerkschaften bei erpresserischer Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft.


Aus dem FAZ-Forum (diese Artikel liegen ab 1.Juli 03 nur mit Mühe auffindbar im Forum-Archiv)


Peter Appel, 24.06.2003, 08:39 Uhr
In Deutschland ist es z. Z. möglich, dass gegen die Mehrheit der Arbeitnehmer in Betrieben:
- Gestreikt wird
- Betriebsräte eingerichtet werden
- Betriebsvereinbarungen jeglicher Art getroffen werden
- etc........
Hier muss unbedingt die Macht der Gewerkschaften gebrochen werden, die mit gut organisierten Minderheiten in der Lage ist, ganze Belegschaften zu terrorisieren.

Hugo von Payens:
Gut gebrüllt, Herr Appel. Wenn man sieht, was im Osten z.Zt. so abgeht und darüber hinaus die dringend erforderlichen Reformen betrachtet, dann darf man sicher sein: mit diesen Gewerkschaften gehts jedenfalls nicht. Aber ... wer solls machen, die Beschneidung.
Der DGB hat 7,8 Millionen Mitglieder (Tendenz fallend) = er vertritt gerade mal 26 % aller Arbeitnehmer (soweit die sich noch vertreten fühlen). Dagegen sind 35 % unser MdBs Gewerkschaftsmitglieder und bei der SPD Fraktion machts gleich satte 74 % aus. Viel, sagen Sie? 90 % der Minister sind Gewerkschaftler und in den Ministerien sitzen die Vertrauensleute des DGB an leitenden Stellen. Beispiele gefällig:
Heirich Thiemann, beamteter Staatssekretär im Sozialministerium = im früheren Leben Grundsatzreferent der IG Metall, Gerd Andres, Parl. Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium war früher mal Sekretär des Vorstandes der IG-BCE, Günter Horzetzky, Abteilungsleiter Kanzleramt früher Sekretär des DGB Bundesvorstands. Und so waren Kurt Bodewig (ehemals Verkehrsminister) und Alfred Tacke langjährige Mitarbeiter des DGB. Immerhin 18 Staatssekretäre oder Minister sitzen gleichzeitig am Kabinettstisch und beim DGB.
Wer also soll da was ändern, bitte schön. Sollten Sie eine gute Idee haben, ich helfe Ihnen gerne bei der Umsetzung. In diesem Sinne
Hugo von Payens

Otto Schilys vereinsgesetzliche Pflicht zum Verbot der Gewerkschaften [2]

Gut gebrüllt, sehr geehrter Herr von Payens,
Sie wollen helfen? Nur zu, es gibt reichlich zu werben, machen Sie mit!
Hilfsbereite sollten bereit sein, für die in Gesetzen schlummernde Beseitigung der Gewerkschaften zu werben. Denn zu wenige wissen darum.
Weil das Gesetzblatt stumm ist und der nach dem Gesetz Verpflichtete der Erfüllung einer für ihn unangenehmen Pflicht am liebsten entgeht, wird der zum Handeln Verpflichtete erst handeln, sobald es ihm angesichts zunehmender Publizität des zum Handeln zwingenden Gesetzes unzweckmäßig erscheint, sich seiner gesetzlichen Pflicht länger zu widersetzen.
Wie wir jetzt wieder besichtigen können, sehen gewerkschaftliche Satzungen Streik, in den Worten des Strafjuristen:
Erpressung, vor. Und zwar Erpressung in besonders schweren Fällen gemäß § 253 Abs. 4 StGB, wofür Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren angedroht ist. Auch wenn derzeit kein Täter eines normalen Streiks, nämlich der Arbeitsniederlegung als Druckmittel zum Tarifvertragsschluß, deshalb eine Strafe befürchten muß (Verbotsirrtum infolge Vertrauens auf die Richtigkeit der Arbeitskampfrechtsprechung der Arbeitsgerichte - § 17 StGB – schließt eine Verurteilung aus), ist doch deren satzungsgemäßer Streik stets tatbestandsmäßige und rechtswidrige Erpressung. Und damit erfüllt jede zum Streik bereite Gewerkschaft die Verbotsvoraussetzungen des Vereinsgesetzes (§ 16 VereinsG) in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG), der Vereinigungen verbietet, deren Zweck Strafgesetze verletzt.
Durch die gesetzlich gebotene Auflösung aller streikbereiten, also erpresserischen, Gewerkschaften würden Arbeitskämpfe abgewendet und die Möglichkeit beseitigt, daß Gewerkschaften in einer Zeit steigender Arbeitslosigkeit die Vernichtung von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen und das Verschwinden von Tausenden von Arbeitgebern ertrotzt. Es ist eine schwerwiegende Amtspflichtverletzung aller bisherigen Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, der ordnungsbehördlichen Pflicht zur Auflösung dieser kriminellen Vereinigung nicht nachzukommen.
Wer es im Gesetz nachlesen möchte, findet Art. 9 Abs. 2 GG unter '' bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9 ''
Art. 9 hat folgenden Wortlaut:
''GG Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden*.
*) Fußnote: Art. 9 Abs. 3 Satz 3: Eingef. durch § 1 Nr. 1 G v. 24.6.1968 BGBl. I, 709*
Der Gesetzesinteressierte findet unter
''bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__253 ''
den Straftatbestand der Erpressung, dessen Voraussetzungen jeder normale Streik erfüllt.
Das jüngste einschlägige Anwendungsbeispiel in der höchstrichterlichen Rechsprechung der Strafrechtspflege bestätigt dies.
Wen es interessiert, der findet es in einer Gerichts- oder Universitäts-Bücherei, und dort in den Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen im 21. Band auf Seite 114 (RGSt 21, 114). Jene 113 Jahre zurückliegende Entscheidung, die bestrafende (also nicht etwa freisprechende) Streikurteile der Vorinstanzen bestätigte, ist bis heute durch keine freisprechende Entscheidung überholt worden. Daß die Rechtsprechung zum Streik als Erpressung 1890 abrupt endete, beruht darauf, daß es den Unternehmern nur um die grundsätzliche Klärung der Rechtswidrigkeit des Streiks ging.
Als dies Ziel im Sinne der Arbeitgeber höchstrichterlich geklärt war, reichte es für sie zur Wahrung ihrer Interessen aus, sich zivilrechtlich zu schützen.
Sie schrieben keine Strafanzeigen mehr gegen Streikende sondern kündigten ihnen fristlos und stellten nach dem Ende der Feindseligkeiten diejenigen Mitarbeiter, die sich nicht als Rädelsführer hervorgetan hatten, wieder ein.
Das funktionierte glänzend bis zur Einrichtung des neuen Bundesarbeitsgerichts im Jahre 1954. Bis dahin gingen alle Gerichte davon aus, daß der Streik Vertragsbruch ist, der als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung (= Aussperrung) berechtigt und zum Schadenersatz verpflichtet.
Durch das Ausbleiben von Verurteilungen seit 1890 hat das Strafrecht seine Geltung nicht verloren. Im Gegenteil hat der Gesetzgeber es nach Erlaß des Grundgesetzes mehrfach im Gesetzblatt neu bekannt gemacht, zuletzt unter der ersten Regierung Schröder im November 1998.
Zu der Auflösung verfassungswidriger Vereinigungen finden wir im öffentlichen Vereinsrecht, nämlich dem Vereinsgesetz (VereinsG)in § 16 VereinsG:
'' bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vereinsg/__16 ''
die Verpflichtung der Bundesordnungsbehörde (Otto Schily), Arbeitnehmervereinigungen, die die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG erfüllen, zu verbieten und dies Verbot durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigen zu lassen.

Bisher haben sich alle Bundesinnenminister vor dieser Aufgabe gedrückt. Derzeit spielt Otto Schily die Rolle dieses Drückebergers. Aber es liegt an uns allen, dafür zu sorgen, daß ihm ein Tätigwerden größere Freude bereiten wird.
Denn man kann mit dieser Aufgabe in diesem Amt glänzen – vorausgesetzt, die öffentliche Meinung ändert sich unter dem Eindruck wachsender Arbeitslosigkeit dahin, daß es als inopportun gilt, die Problemlösungsmöglichkeiten dieses Amtes ungenutzt zu lassen.
Zu Zeiten, als die Wirtschaft noch brummte und die Gewerkschaften kaum als Störenfried im Getriebe der Wirtschaft wahrgenommen werden konnten, mag es inopportun, also für die eigene politische Karriere nachteilig gewesen sein, der gesetzlichen Pflicht aus § 16 VereinsG nachzukommen.
Dies ist bis jetzt der Grund dafür, daß es die Gewerkschaften noch immer gibt und sie so randalieren können, wie wir es derzeit bei Federal Mogul in Dresden und anderen bestreikten Betrieben in Sachsen, Berlin und Brandenburg besichtigen können.
Vor solchen Opportunitätserwägungen steht derzeit Otto Schily - der diesen Beitrag ebenso hätte schreiben können wie jeder andere gelernte Jurist.

Falls Sie jemanden treffen, der mit dem Grundgesetz blufft und behauptet, es garantiere ein Streikrecht, weisen Sie auf den Text hin, der den Begriff '' Streikrecht '' nicht verwendet und darüber nichts sagt.
Außerdem ist aus jüngster Zeit hilfreich für das Verfassungsverständnis des Bundesverfassungsgerichts der Beschluß des BVerfG vom 3.4.2001 - 1 BvL 32/ 97 -
'' bverfg.de/entscheidungen/frames/ls20010403_1bvl003297 ''
in dem Sie ab Absatz 48 etwas finden über die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit als grundrechtlich geschützen Gemeinwohlbelang, den das BVerfG gegen die Tarifautonomie abgrenzt.

Etwas leichter lesbar finden Sie dasselbe, nämlich verfassungsrechtliche Garantie des Zugangs zur Arbeit, in einem FAZ-Aufsatz vom 02. Juni 2003 unter
'' Udo Steiner
'' Reformen
Sozialstaat und Verfassungsrecht
Von Von Professor Dr. Udo Steiner
Richter des Bundesverfassungsgerichts und Berichterstatter im Ersten Senat für Sozialrecht ''
Steiner hat an dem vorgenannten Beschluß maßgeblich mitgewirkt. Die Ausführungen zum Gemeinwohlbelang Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit finden sich dort im Abschnitt X.
Darüber hianus sollten Sie jedenfalls den folgenden Auszug des Mitbestimmungsurteils kennen, der im Volltext auf dem Server der Universität Bern unter:
'' www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv050290.html ''
zur Verfügung steht:
'' BVerfGE 50, 290 - Mitbestimmung
Die erweiterte Mitbestimmung der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 ist mit den Grundrechten der von dem Gesetz erfaßten Gesellschaften, der Anteilseigner und der Koalitionen der Arbeitgeber vereinbar.
Urteil des Ersten Senats vom 1. März 1979 auf die mündliche Verhandlung vom 28., 29., 30. November und 1. Dezember 1978
-- 1 BvR 532, 533/77, 419/78 und BvL 21/78 --
in den Verfahren
I. über die Verfassungsbeschwerde der Unternehmen 1. B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft ... 2. Bayer Aktiengesellschaft ... 3. Daimler-Benz Aktiengesellschaft ... 4. Hoechst Aktiengesellschaft ... 5. Linde Aktiengesellschaft ... 6. VARTA Aktiengesellschaft ... 7. Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... 8. Ernst Roederstein Spezialfabrik für Kondensatoren Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... 9. Röhm Gesellschaft mit beschränkter Haftung ... ;II. über die Verfassungsbeschwerde der Arbeitgebervereinigungen 1. Verband der Metallindustrie Nordrhein-Westfalens e.V. ... 2. Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg e.V. ... 3. Verein der Bayerischen Metallindustrie e.V. ... 4. Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie e.V. ... 5. Arbeitgeberverband der Metallindustrie Hamburg- Schleswig-Holstein e.V. ... 6. Verband der Metallindustrie von Südwürttemberg- Hohenzollern e.V. ... 7. Arbeitgeberverband der Badischen Eisen- und Metallindustrie e.V. ... 8. Verband der Eisen- und Metallindustrie des Saarlandes e.V. ... 9. Arbeitgeberverband der Metallindustrie im Unterwesergebiet e.V. ... 10. Verband der Pfälzischen Metallindustrie e.V. ... 11. Vereinigung der Eisen- und Metallindustrie Rheinland-Rheinhessen e.V. ... 12. Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e.V. ... 13. Verein der Bayerischen Chemischen Industrie e.V. ... 14. Arbeitgeberverband der Berliner Chemischen Industrie e.V. ... 15. Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie in Hamburg e.V. ... 16. Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V. ... 17. Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Niedersachsen e.V. ... 18. Landesausschuß der Arbeitgeberverbände der Chemischen Industrie Nordrhein- Westfalen e.V. ... 19. Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Bezirk Köln e.V. ... 20. Unternehmerschaft Chemie Niederrhein e.V. ... 21. Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie für Düsseldorf und Umgebung e.V. ... 22. Arbeitgeberverband der chemischen Industrie im Ruhr-Lippe-Gebiet e.V. ... 23. Arbeitgeberverband der chemischen Industrie im Bergischen Land e.V. ... 24. Arbeitgeberverband der Chemischen und Papierindustrie im Aachener Industriegebiet e.V. ... 25. Landesverband Chemische Industrie Rheinland-Pfalz e.V. ... 26. Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie und Kunststoffverarbeitung Schleswig-Holstein e.V. ... 27. Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie Sitz Bochum e.V. ... 28. Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. ... 29. Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmungen in Deutschland ... ; III. über die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. ... gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. März 1978 ... b) den Beschluß des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 1977 ... c) (mittelbar) § 7 Abs.1, § 27 Abs.1, § 29 Abs.2 und § 31 Abs.4 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitBestG) vom 14. Mai 1976 ... IV. wegen verfassungsrechtlicher Prüfung (Art. 100 Abs.1 Satz 1 GG) des § 7 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 31 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitBestG) vom 14. Mai 1976 ... - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Landgerichts Hamburg vom 10. April 1978 ...
Entscheidungsformel:
I. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen.
II. § 7 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) vom 4. Mai 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 1153) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dies Mitbestimmungsurteil führt seine Erwägungen zu der für die Gewerkschaften spannenden und existentiell bedeutsamen Frage, ob Art. 9 GG die verfassungsrechtliche Legitimation für ein Streikrecht bietet, unter Absatzrandnummer 214 aus:
'' Das Grundrecht enthält, wie gezeigt, keine Garantie des Bestands des Tarifvertragssystems und Arbeitskampfsystems in seiner konkreten gegenwärtigen Gestalt.
Art. 9 Abs. 3 GG läßt sich auch nicht dahin auslegen, daß er ein Tarifsystem als ausschließliche Form der Förderung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen gewährleiste. Dies würde im Widerspruch zu dem Grundgedanken und der geschichtlichen Entwicklung der Koalitionsfreiheit treten, der für die Auslegung maßgebliche Bedeutung zukommt. ''

An dieser Feststellung scheiterten die Verfassungsbeschwerden, die das Mitbestimmungsgesetz mit der Begründung angegriffen hatten, es greife in die durch Art. 9 III GG geschützte Arbeitskampffähigkeit der Beschwerdeführer ein.

Also nur zu, Herr von Payens, die rechtlichen Instrumente zur Lösung des Problems sind exzellent. Sie müssen nur bekannter gemacht werden, wirken Sie daran mit!
In diesem Sinne
Wolfgang Höfft

Chapeau...
[1] Hugo von Payens, 25.06.2003, 10:17 Uhr
...Herr Höfft, eine bemerkenswerte und beinahe schlüssige Darstellung.
Leider (oder vielleicht auch Gott sei Dank) bin ich kein Jurist. Daher nehme ich Ihre Folgerungen einfach mal so an. Obwohl ich mir sicher bin, dass es ausreichend Juristen geben wird, die die Dinge anders sehen. Das wird wohl auch für den einen oder anderen Verfassungsrechtler so sein. Ich bin Praktiker und als solches – bitte um Verzeihung – mehr der Logik zugetan.
Für mich stellt sich deshalb einfach die Frage: Gibt es eine gesellschaftliche Basis, um Gewerkschaften oder auch nur Streiks an sich zu verbieten.
Ich meine nein. Mein Ansatz, ohne den Ihren mittel- oder langfristig aus den Augen zu verlieren, geht daher mehr Richtung '' allgemeinpolitisches Mandat '' und somit zu der Frage:
'' Ist dem DGB ein '' allgemeinpolitisches Mandat '' erlaubt?
Ich meine, nein
Die deutschen Gewerkschaften verlassen hemmungslos und ungeniert die gebotene Neutralität und nehmen ein allgemeinpolitisches Mandat wahr – was der DGB eigentlich nicht dürfte und, wen wunderts, auch lauthals bestreitet.
Die Stoßrichtung ist klar. Man sichert sich politischen Einfluss (bei der SPD), fette Pfründe bei der Pöstchen-Vergabe und hofft damit auf einen Solidarisierungseffekt bei den Mitgliedern.
So kämpfen die Gewerkschaften verstärkt in den Ortsvereinen der SPD, in '' Volksfrontbündnissen '' (auch mit der PDS zusammen – „warum nicht?“-), in den Parlamenten und Ministerien.
Die Gewerkschaften haben zu viel Einfluss in den Betrieben. Ein Unternehmer muss seine Probleme mit den eigenen Leuten lösen können und nicht betriebsfremde Funktionäre um Zustimmung bitten müssen (im Osten werden z.Zt. Westfunktionäre als Streikposten herangekarrt, weil mit den eigenen Mitgliedern der Streik nicht aufrecht zu erhalten wäre).
Maggie Thatcher hat in den 80ern die britischen Gewerkschaften in die Schranken gewiesen.
Die Ergebnisse konnten sich sehen lassen. Sinkende Inflationsrate, ausgeglichener Staatshaushalt, abgebaute Staatsschulden, Reform des Steuersystems, Senkung des Spitzensteuersatzes, besseres Investitionsklima, Anstieg der ausländischen Investitionen.
Aber, das darf man nicht verschweigen auch größere Armut, soziale Ungleichheit und bei den Betroffenen größere Unzufriedenheit.
Vieles von dem, was Thatcher damals durchsetzte, müsste dringend bei uns eingeführt werden. Wir rangieren in der Entwicklung am unteren Ende, weil unseren Politikern der Mut zur Wahrheit und zur entschlossenen Tat fehlt.
Und dies kommt nicht von ungefähr. Die Totalblockade durch eine Hand voll Gewerkschaftsfunktionären wird gestützt durch Mandatsträger, die eben aus den Reihen der Gewerkschaftsfunktionäre kommen.
Wenn man aber den Sumpf austrocknen will, dann darf man nicht die Frösche fragen.

Hubertus Schmoldt, der Vorsitzende der IG-BCE hat erklärt: „Wir haben im engeren Sinne kein politisches Mandat. Wir haben allerdings den Auftrag, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass wir uns in die allgemeinen politischen Diskussionen einmischen – aber natürlich nicht anstelle des Gesetzgebers.
Da muss man die Rollen, die es in der Demokratie gibt, akzeptieren. Ich will einräumen, dass einzelne Äußerungen aus den Reihen der Gewerkschaften etwas missverständlich waren.“
Demgegenüber die folgende Äußerung von Frank Bsirske: „Wenn jene das Mandat zur Regierungsbildung erhalten, die Raubbau an gewerkschaftlichen Rechten betreiben wollen, dann werden die sozialen Auseinandersetzungen sich dermaßen zuspitzen, dass die Republik Konflikte bisher nicht gekannten Ausmaßes erlebt.“
Im Wahlkampf 2002 schrieb der Hauptpersonalrat der DAK auf Briefpapier mit dem ver.di Logo an alle Mitarbeiter der DAK: '' Wählen Sie am 22. September richtig und entscheiden Sie sich für Ihren Arbeitsplatz.''
Diese unverblümte Unterstellung, dass ein Wahlsieg der Union die Arbeitsplätze in der DAK gefährdet hätte, hat sogar einige ver.di Mitglieder aufgeregt.
Ein allgemeinpolitisches Mandat steht dem DGB nicht zu! Dazu auch R.J. Koehler von SGL Carbon:
wenn wir nicht die Macht der Gewerkschaften brechen, kommen wir in Europa nicht auf die Beine
… Die deutsche Mitbestimmung ist ein Skandal, bei dem uns nicht einmal die früheren sozialistischen Länder gefolgt sind …''
Man könnte diese Lied noch um unzählige Strophen erweitern. Meine Frage an die Juristen:
Kann man keinen rechtlichen Hebel finden, um den Gewerkschaften das sich eigenmächtig angeeignete allgemeinpolitische Mandat wieder zu entreißen? Denn auf dieser Basis scheint mir, dass breite gesellschaftliche Schichten durchaus mitzunehmen wären.
Ansonsten teile ich natürlich Ihre Meinung, Herr Höfft, man muss die Fakten auf breiter Basis vermitteln und Wege und Mittel suchen, um Änderungen herbeizuführen. Allerdings sollten diese praktikabel sein und es bringt auch wenig, endlos zu diskutieren, ohne zu handeln. Welche praktischen Vorschläge haben Sie also, Herr Höfft.
Hugo von Payens

Re: Dank für die Blumen, Herr von Payens
Wolfgang Höfft, 25.06.2003, 19:04 Uhr

auch Ihrem Befund stimme ich zu ebenso wie der von Ihnen suggerierten Antwort auf die Frage nach dem „allgemeinpolischen Mandat“ der Gewerkschaften
Ein „allgemeinpolitisches Mandat“ der Gewerkschaften läßt sich nicht konstruieren.
Inhalt und Umfang des Mandats des Vorstands einer Interessenvereinigung werden durch ihre Satzung bestimmt. Nur von innen heraus, also auf Betreiben ihrer Mitglieder, kann eine Vereinigung bewirken, daß der Umfang des Mandats ihrer Vorstände nicht überschritten wird.
Das aber ist von den Gewerkschaftsmitgliedern nicht zu erwarten. Sie zeigen keine Neigung, Mandatsüberschreitungen ihrer Vorstände zu beanstanden. Für eindrucksvolle Drohgebärden, die die Durchsetzungsmacht ihrer Organisation glanzvoll erstrahlen lassen, erhalten die Vorstände eher Applaus als Kritik.
Droht der Volkswirtschaft durch Gewerkschaftshandeln Schaden, den die Mitglieder der Gewerkschaften nicht auch als eigenen Schaden wahrnehmen, kann dies auch nur von außen abgewehrt werden, sei ordnungsbehördlich durch das vereinsrechtliche Verbot, dessen Voraussetzungen die streikenden Gewerkschaften ausnahmslos erfüllen, oder durch klagebefugte Unternehmen, die von ihrer Klagebefugnis Gebrauch machen.
Eine Kleinigkeit interessiert mich von Ihnen zu erfahren: Sie sprechen meinen Ausführungen zu, sie seien '' beinahe '' schlüssig. Darf ich erfahren, was Sie wo vermissen?
Nicht verstanden habe ich, was Sie damit meinen, daß etwas gesetzlich Verbotenes '' gesellschaftlich '' nicht verboten werden könne. Sie sagen das in Bezug auf Streiks und Gewerkschaften.
Die Strafbarkeit der Erpressung steht doch deshalb im Gesetz, weil es einen gesellschaftlichen Konsens gibt, der den Gesetzgeber veranlaßt hat, Erpressung als unerwünschtes Verhalten zum Schutz potentieller Opfer und zur Vermeidung entsprechender Straftaten unter Strafandrohung zu stellen. Oder?
Doch zunächst zu Ihrem Hinweis auf unterschiedliche Juristenmeinungen. Natürlich gibt es sie. Und man sollte wissen, warum es Abweichungen gibt.
Zwar werden Sie keinen Juristen finden, der Ihnen erklärt, daß es die von mir zitierten Gesetze nicht gibt (und falls es einer versuchen sollte, dann konfrontieren Sie ihn mit den Web- Fundstellen, die ich genannt habe; dann wird er sein Leugnen aufgeben), auch werden Sie an der vom Justizministerium initiierten Webdarbietung des Vereinsgesetzes, § 16, erkennen, daß es außer mir auch noch andere, nämlich den Gesetzgeber des Jahres 1964, gibt bzw. gegeben hat, die darüber nachgedacht haben.
Und es hat seit 1964 mehrere sozialdemokratisch geführte Bundesregierungen geben, von denen keine es für opportun gehalten hat, die Norm für das Gewerkschaftsverbot aus dem Vereinsgesetz zu streichen.
Und es gibt seit etwa derselben Zeit eine Sozialcharta des Europarats (Europäische Sozialcharta - ESC), in der sich die Signatarstaaten, darunter Deutschland, verpflichtet haben, innerstaatlich ein Streikrecht zu verwirklichen, sofern nicht für Demokratien übliche Schutzgesetze entgegenstehen. Als ein solches Schutzgesetz kommt § 253 StGB (Erpressung, auch in der Form von Streiks) in Betracht.
Keine deutsche Regierungsmehrheit seit Ratifizierung der ESC hat es für opportun gehalten, § 253 StGB mit einer Bestimmung über die Straffreiheit für Streiks auszustatten und ein Streikrechtsgesetz zu erlassen.
Daran sehen wir, daß die Entschlossenheit und vor allem die Macht der Streik- und Gewerkschaftsbefürworter in Deutschland politische Grenzen hat. Sie wird offenbar wegen der Lautstärke gewerkschaftlicher Verlautbarungen gern überschätzt.
Man sollte daher auch das politische Gewicht von „Rechts“-Standpunkten der Streik- und Gewerkschaftsbefürworter nicht zu hoch bewerten.
Zur wechselseitigen Einschätzung der Rechtsansichten sei einerseits auf den Bonner Staatsrechtslehrer Isensee hingewiesen, der einmal die Arbeitsrechtsprechung apostrophiert hat als „Freistiljurisprudenz der gesetzesentwöhnten Arbeitsrichter“.
Andererseits erleben Sie Ablehnung und Gereiztheit bei Arbeitsrichtern, denen Sie Gesetze vorhalten, die das Bundesarbeitsgericht zu unerwünschtem Recht erklärt hat („... sind nicht anzuwenden“).
Im Bereich der Arbeitsrechtspflege wird behauptet, die Arbeitsgerichte hätten den Arbeitskampf “richterrechtlich“ regeln „müssen“, weil der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei, den Arbeitskampf gesetzlich zu regeln.
Wer sich demgegenüber daran erinnert, daß der Streik als Erpressung strafbar und bestraft ist, und daß ein gesetzliches Verbot eines bestimmten Verhaltens eine rechtsbeachtliche Regelung darstellt, wundert sich über die Dreistigkeit des Vorwurfs an den Gesetzgeber, er habe diese Materie ungeregelt gelassen.
Sie ist geregelt. Nur ist die gesetzliche Strafandrohung für den Streik nicht die Art von gesetzlicher Regelung, die sich die Gewerkschaften wünschen. Sie hätten lieber ein Recht zum Streik als ein strafbewehrtes Verbot des Streiks.
Also: Gegen geschriebenes Recht billigt das Bundesarbeitsgericht (BAG), daß Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber - mit Schadenfolgen für diesen und Dritte - den Streik als „empfindliches Übel“ androhen, wenn er einen von ihnen geforderten Vertrag, auf den sie keinen Anspruch haben, ablehnt.
Das BAG stellt in seiner gesamten Arbeitskampfrechtsprechung die Streikbewertung durch das Strafgesetz unter Tabu. Indem es sie nicht erwähnt, leugnet es die Strafrechtsverletzungen auch nicht ausdrücklich und vermeidet so, sich insoweit dem Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsbeugung auszusetzen, der die Kenntnis des verletzten Rechts voraussetzt.
Es billigt den Streik als einen für die Tarifautonomie unverzichtbaren Verhandlungsdruck zur Erreichung von Tarifverträgen.
Ohne daß dies durch den Wortlaut des Grundgesetzes gedeckt ist, stellt das BVerfG den Streik – erst – seit 1991 unter den Schutz des Art. 9 III GG.
Wichtig zu wissen und zu berücksichtigen ist bei diesen Entscheidungsvielfalt: Keine dieser Entscheidungen ist Gesetz. Keine dieser Entscheidungen hat ein bestehendes Gesetz verändert. Kein Gesetz verliert dadurch, daß es trotz Einschlägigkeit in einer Gerichtsentscheidung unerwähnt bleibt, seine Geltung.
Auch das BVerfG ist ein Gericht. Auch seine Entscheidungen wirken '' Rechtskraft '' grundsätzlich nur zwischen den Prozeßparteien und binden weder das BVerfG noch die Fachgerichte in späteren Entscheidungen zwischen anderen Parteien.
Einzige Ausnahme einer gesetzesähnlichen Wirkung einer Verfassungsgerichtsentscheidung:
Das BVerfG kann ein Gesetz für unvereinbar mit der Verfassung erklären. Geschieht das, hat dieser Gerichtsausspruch (aber nicht auch die dafür gegebene Begründung!) '' Gesetzeskraft '' und bindet alle Rechtsanwender in allen zukünftigen Rechtsanwendungsfällen – ebenso wie ein vom Gesetzgeber beschlossenes Aufhebungsgesetz.

Von den Entscheidungen des BVerfG zum Arbeitskampfrecht, d. h. zu Art. 9 Abs. 3 GG, hat keine in Bezug auf das Strafgesetz § 253 StGB (Erpressung) oder die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entfaltet, die das BAG als arbeitskampfrechtlich störend empfunden und für unanwendbar erklärt hat, Gesetzeskraft.
Sie alle haben die Bestimmungen des BGB und des StGB unberührt gelassen. Jeder Richter, der das Gebot des BAG, streikfeindliche Gesetze nicht anzuwenden, für unwirksam hält, kann die Gesetze, die vorfindet und für einschlägig hält, ohne Rücksicht auf das BAG anwenden.
Die Wirkung aller BVerfG-Entscheidungen zu Art. 9 Abs. 3 GG reicht (über die Rechtskraft im Einzelfall hinaus) nicht weiter als ihre Überzeugungskraft.
Jeder Fachrichter und Verfassungsrichter, der in einem anderen Streitfall ein einfaches Gesetz an Art. 9 Abs. 3 GG mißt, ist frei, Art. 9 Abs. 3 GG so auszulegen, wie es seinem Verständnis entspricht.
Er ist an einer von seiner Überzeugung getragenen Entscheidung nicht dadurch gehindert, daß das BVerfG in einem ihm bekannten Fall Art. 9 Abs. 3 GG anders verstanden hat.
Er wird sich, wenn er das für richtig hält, an den Aussperrungsbeschluß des BVerfG aus 1991 anlehnen, der in Art. 9 Abs. 3 GG eine Verfassungsgarantie des Arbeitskampfrechts sieht, oder er kann sich an das Mitbestimmungsurteil aus 1979 anlehnen, das im Gegenteil annimmt, Art. 9 Abs. 3 GG gewährleiste das Tarifvertrags- und Arbeitskampfsystem nicht. Zu beiden Entscheidungen habe ich Web-Fundstellen genannt.

Entscheidet ein Landesarbeitsgericht einen Fall, in dem es darauf ankommt, ob die Garantie des Art. 9 Abs. 3 GG ein Recht zum Streik umfaßt oder nicht, muß der Berufungsrichter so oder so die Revision gegen sein Urteil zulassen, weil seine Entscheidung, egal wie sie ausfällt, von einer Entscheidung des BVerfG abweicht und das Gesetz für diesen Fall die Zulassung der Revision vorschreibt.
Indem es dem Richter auferlegt, wegen der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Revision gegen die eigene Entscheidung zuzulassen, bringt das Gesetz zum Ausdruck, daß der Richter nach seiner eigenen Überzeugung das Recht, aber nicht primär die Meinung seiner Kollegen anzuwenden hat.
Eine Kollegenmeinung mag hilfreich sein, bindet den Richter aber nicht. Das Recht ist, soweit gesetzlich geregelt, Gesetzesrecht. Stellt der Richter die Entscheidung eines höheren Gerichts fest, die von dem abweicht, was er selbst für richtig hält, dann hat er so zu entscheiden, wie er selbst es für richtig hält - und nicht einfach die für unrichtig befundene Kollegenmeinung abzukupfern.
Er muß dann nur eben kenntlich machen, daß und warum er von einer vorgefundenen Musterentscheidung abgewichen ist.
Die Wahrscheinlichkeit, daß Richter sich von den rechtswidrigen Vorgaben des BAG zu Gunsten der Gewerkschaften emanzipieren, wächst mit der Anschaulichkeit der wirtschaftlichen Folgen, die das Verhalten der Gewerkschaften hat.
Denn die den Arbeitskampf billigende Rechtssprechung des BAG hat zwar von vornherein, d. h. bereits 1955, ausdrücklich festgestellt, daß Arbeitskämpfe unerwünscht seien, weil sie volkswirtschaftliche Schäden mit sich bringe und den sozialen Frieden beeinträchtige.
Aber das Ausmaß der Schäden (Arbeitslosigkeit, Unternehmensinsolvenzen, Betriebsauslagerungen ins Ausland) war damals im Verhältnis zu heute so klein, daß das BAG damals meinte, bei seinem Bemühen um eine „Legalisierung des Streikrechts“ diesen Gesichtspunkt vernachlässigen zu können und die Arbeitnehmer und Gewerkschaften von der Haftung für diese Schäden freistellen zu können.
Je größer diese Schäden aber werden, um so skandalöser wird es, sie zu vernachlässigen und um so wahrscheinlicher wird es, daß das BAG – und das ihm seit 1991 gefolgte BVerfG – diese Vernachlässigung bei neuerlichen Entscheidungen überprüft.
Dies gilt beim BVerfG gerade auch für den Aspekt der wirtschaftlichen Wirkungen des Handelns der Vereinigungen, die sich auf Art. 9 GG berufen. Im Aussperrungsbeschluß von 1991 hat dem BVerfG (unter Roman Herzog und Thomas Dieterich) zur Darstellung der Voraussetzungen einer Vereinigung, die „Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen fördert“, festzustellen, daß die Gewerkschaften bestrebt sind Tarifverträge zustande zu bringen.
Nach allem, was Ökonomen dazu zu sagen haben, sind es aber gerade diese Tarifverträge als Kartelle, die infolge der Möglichkeit, mittels Arbeitskampfes oberhalb des markträumenden Preises für Arbeitsleistung und jenseits der unternehmerseitigen Zustimmungsfähigkeit Tarife zu erzwingen, die die Schäden auslösen, die wir als Arbeitslosigkeit und Insolvenzen beklagen.
Denn ohne Arbeitskampf, d.h. bei voller Wahrung der Vertragsfreiheit der Unternehmerseite, würden keine Flächentarifverträge oberhalb des markträumenden Preises für Arbeitsleistung, der Vollbeschäftigung garantiert, zustande kommen.
Es ist eine gigantische verfassungsrichterliche Schlamperei des Aussperrungsbeschlusses von 1991, daß dieser Gesichtspunkt, obwohl ihn das GG mit dem Begriff „Förderung von Wirtschaftsbedingungen“ deutlich anspricht, überhaupt keine Berücksichtigung gefunden hat.
Bei hinreichend guter Begründung zukünftiger Verfassungsbeschwerden bzw. gerichtlicher Vorlagebeschlüsse wird sich das sicherlich ändern.
5 Millionen Arbeitslose und 40.000 Unternehmensinsolvenzen p.a. als Folgen koalitionsmäßiger Betätigung der Gewerkschaften lassen sich bei der in Art. 9 Abs. 3 GG aufgeworfenen Frage, ob deren koalitionsmäßig Betätigung „Wirtschaftsbedingungen fördert“, nicht mehr vernachlässigen.

So viel zur Meinungsvielfalt und erkennbaren Trends zur Anwendung von Art. 9 Abs. 3 GG.



Sodann zu Ihrer Frage nach dem Verbot von Streiks.


In diesem Artikel wird mehrfach auf Palandt hingewiesen. Informationen zu diesem Thema im Der neue "Palandt" ist da nicht nur für Juristen. Palandt.doc


Der neue "Palandt"ist da:
Das Streikrecht ist diskussionswürdiger denn je
von Wolfgang Höfft Rechtsanwalt

Streik ist ein Druckmittel der Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Forderungen an die Arbeitgeber.
Das Recht auf Streik scheint in der öffentlichen Meinung außer Frage zu stehen, zumal es durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert sei.
Wer Argumentationshilfen gegen diese Meinung sucht, findet sie im "Palandt".

Neben der von mir geschilderten Möglichkeit, Streiks durch das vereinsrechtliche Verbot der Gewerkschaften, also hoheitlich, zu unterbinden, das in der Hand von Otto Schily liegt, haben die Unternehmen die Möglichkeit, zivilrechtlich den Streik verbieten zu lassen im Wege der bei den Arbeitsgerichten zu erhebenden
vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Streik

Zur Abwehr künftiger rechtwidriger Eingriffe steht die vorbeugende Unterlassungsklage zur Verfügung. Der sie stützende Anspruch auf Unterlassung unerlaubter Handlungen bleibt zwar im Text der §§ 823 - 853 BGB ungenannt, wird aber von der Rechtsprechung als quasinegatorischer Unterlassungsanspruch in analoger Anwendung des § 1004 BGB i.V.m. § 823 II BGB und dem Schutzgesetz für alle deliktisch geschützten Rechtsgüter zugelassen (Palandt- Bassenge, BGB, 62.Aufl., § 1004 Rdnr. 1-3, 31-34).
Zu seiner Begründung reicht es aus, dass der abzuwehrende Eingriff objektiv widerrechtlich ist; auf ein Verschulden des Unterlassungsschuldners bzw. sein Bewusstsein der Rechtswidrigkeit kommt es nicht an (Palandt-Thomas
, BGB, 62. Aufl., Einf v § 823 Rdnr. 18, unter Bezug auf BGHZ 3, 270; 30, 7).
Daß angesichts der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für diese Klage ist die Neigung, diesen Rechtsweg zu nutzen, gleich null.
Damit liegt die einzige mir erkennbare Möglichkeit, den das von Ihnen zu recht gerügte Fehlverhalten der Gewerkschaften zu unterbinden, in der Ausübung der Verbotskompetenz des Bundesinnenministers.
Natürlich muß der Regierung das Problem, das sich auf diese Weise lösen läßt, hinreichend wichtig sein, so wichtig, daß dem roten Kanzler und dem gleichfarbigen Innenminister das Verdienst, das Problem der Arbeitslosigkeit einer Lösung zuzuführen, wichtiger ist als die Neigung, auf die Gewerkschaften Rücksicht zu nehmen.
Warum sollte sich Schröder weiterhin von den Gewerkschaften den schon 1998 für wichtig und vorrangig erklärten Erfolg der Senkung der Arbeitslosigkeit vermasseln lassen?

Das inoffizielle „allgemeinpolitische Mandat“ der Gewerkschaften wird keine Regierung antasten wollen, die nicht bereit ist, sich von den Gewerkschaften insgesamt zu emanzipieren und diesen Staat im Staate zu beseitigen.
Oder anders gesagt: dies „allgemeinpolitische Mandat“ wird sich nicht mit den Gewerkschaften, nicht gegen die Gewerkschaften sondern nur ohne die Gewerkschaften beseitigen lassen.
Ich hoffe auf Ihr anhaltendes Interesse, auch wenn es für Sie aufwendig ist. Für mich ist es das auch. Und sicher sind wir beiden nicht die einzigen an dem Thema Interessierten.
In diesem Sinne
Wolfgang Höfft


Nachtrag: Inhaltliche Klarstellung von Herrn Wolfgang Höfft:

Bei Ihrer Präsentation meines Textes ist mir aufgefallen, daß ich stärker herausarbeiten muß, daß der strategische Schwerpunkt auf der vereinsrechtlichen Verbotskompetenz des Bundesninnenministers liegt.
Die strafrechtlichen Erwägungen dürfen nicht dazu verleiten, Strafverfahren gegen Streikende inszenieren zu wollen. Denn aus den von mir erwähnten Irrtumsgründen würde es da zu Freisprüchen kommen, die falsche Signale in die Öffentlichkeit senden würden.
Ich werde selbst im FAZ.NET-Forum das Thema sicher noch einmal in angereicherter Form wiederbeleben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Höfft


---------------
handelsblatt.com Das ausführliche Interview - "Mitten in der Systemkrise" - Der frühere FDP-Ehrenvorsitzende Graf Lambsdorff über Schröders Reformen, grüne Konkurrenten und die Klientelpolitik seiner Partei.


zurück zu politische Foren - Startseite Klaus Nickel - alias Nickelklaus